(Regionalgruppe Nord unter der Leitung von Frau Dr. Tanja Grotowsky und Frau Bettina Joos)
Bio
Die Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte wurde 1978 gegründet; sie ist eine der ältesten Arbeitsgemeinschaften im Deutschen AnwaltVerein e.V. (DAV).
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft können Rechtsanwälte/innen und Sydnikusrechtsanwälte/innen werden, die Mitglied in einem dem Deutschen Anwaltverein angeschlossenen Anwaltverein oder im Deutschen Anwaltverein sind und deren berufliches Interesse sich besonders auf die Arbeit der Syndikusanwälte richtet.
Die Arbeitsgemeinschaft nimmt die berufspolitischen Interessen der Syndikusanwälte wahr und vertritt ihre Interessen auch unter dem Dach des Deutschen Anwaltvereins durch die Mitarbeit in verschiedenen Gremien und Ausschüssen. Zusätzlich wirken Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses und weitere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft auch in der Satzungsversammlung nach der BRAO und verschiedenen Kammervertretungen mit und vertreten dort auch die Interessen der Syndici. Die Arbeitsgemeinschaft unterrichtet ihre Mitglieder über Entwicklungen auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechts und des Wirtschaftsrechts und fördert den Austausch von Meinungen und praktischen Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten.
Zur Verbindung mit gleichgerichteten Interessen im Ausland ist die Arbeitsgemeinschaft Mitglied der European Company Lawyers Association (ECLA) mit Sitz in Brüssel. Außerdem ist die Arbeitsgemeinschaft Mitglied beim In-House Counsel Worldwide (ICW) für eine Vertretung der Interessen von Juristen in Rechtsabteilungen im internationalen Kontext.