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Das Webinar wurde beendet

Aktueller Praxisbericht aus der Strafverteidigung: Was Staatsanwaltschaften priorisieren – und wo das Risiko eher theoretisch bleibt

Über diese Veranstaltung

Der Referent Dr. Oliver Sahan, Rechtsanwalt und Partner bei ROXIN in Hamburg und Strafverteidiger, wird mit einem praxisnahen Vortrag dazu beitragen, wirtschaftsstrafrechtliche Risiken realistisch einzuschätzen und Aufwände und Maßnahmen Inhouse angemessen zu allokieren. Einen besonderen Fokus wird er auf die aktuelle Verfolgung ausfuhrrechtlicher Verstöße und Risiken im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern durch das eigene Unternehmen oder Geschäftspartner legen.
Das Webinar richtet sich an Syndikusanwälte, aber auch an Nichtjuristen, die aufgrund ihres Aufgabenzuschnitts innerhalbe der Unternehmen daran interessiert sind, eine aktuelle Einschätzung zu tatsächlichen Verfolgungsschwerpunkten von Staatsanwälten und anderen Ermittlungsbehörden zu erhalten.

Das Webinar findet von 9:30–10:30 Uhr statt und wird in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte (Regionalgruppe Nord, Leitung: Frau Dr. Tanja Grotowsky und Frau Bettina Joos) durchgeführt.

Agenda
  • Praxisbericht zu aktuellen Verfolgungsschwerpunkten der Ermittlungsbehörden
  • Priorisierung und Allokation interner Aufwände und Maßnahmen
  • Strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Ausfuhrrecht
  • Risiken im Zusammenhang mit Rechtsverstößen bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Vortragende
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Managing Partner in der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte
Dr. Oliver Sahan ist Managing Partner bei ROXIN Rechtsanwälte. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die wirtschaftsstrafrechtliche Verteidigung und strategische Beratung von Führungskräften und Unternehmen.
In Deutschland erfolgt eine breite Anerkennung durch Chambers, JUVE und das Handelsblatt als herausragender Stratege und Top-Experte.
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Wir Verteidigen Wirtschaft.
ROXIN ist eine bundesweit führende Rechtsanwaltskanzlei für die umfassende Beratung und Vertretung von Unternehmen und Individualpersonen in Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und organisationsinternen Compliance-Untersuchungen.
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(Regionalgruppe Nord unter der Leitung von Frau Dr. Tanja Grotowsky und Frau Bettina Joos)
Die Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte wurde 1978 gegründet; sie ist eine der ältesten Arbeitsgemeinschaften im Deutschen AnwaltVerein e.V. (DAV).
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft können Rechtsanwälte/innen und Sydnikusrechtsanwälte/innen werden, die Mitglied in einem dem Deutschen Anwaltverein angeschlossenen Anwaltverein oder im Deutschen Anwaltverein sind und deren berufliches Interesse sich besonders auf die Arbeit der Syndikusanwälte richtet.
Die Arbeitsgemeinschaft nimmt die berufspolitischen Interessen der Syndikusanwälte wahr und vertritt ihre Interessen auch unter dem Dach des Deutschen Anwaltvereins durch die Mitarbeit in verschiedenen Gremien und Ausschüssen. Zusätzlich wirken Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses und weitere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft auch in der Satzungsversammlung nach der BRAO und verschiedenen Kammervertretungen mit und vertreten dort auch die Interessen der Syndici. Die Arbeitsgemeinschaft unterrichtet ihre Mitglieder über Entwicklungen auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechts und des Wirtschaftsrechts und fördert den Austausch von Meinungen und praktischen Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten.
Zur Verbindung mit gleichgerichteten Interessen im Ausland ist die Arbeitsgemeinschaft Mitglied der European Company Lawyers Association (ECLA) mit Sitz in Brüssel. Außerdem ist die Arbeitsgemeinschaft Mitglied beim In-House Counsel Worldwide (ICW) für eine Vertretung der Interessen von Juristen in Rechtsabteilungen im internationalen Kontext.
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