Am 25. Februar 2025 trat das „Solarspitzengesetz“ in Kraft. Es umfasst Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, im Erneuerbare-Energien-Gesetz und im Messstellenbetriebsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, temporäre Erzeugungsüberschüsse zu vermeiden. Zu den Änderungen zählen der Ausfall der EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen sowie die Begrenzung der Einspeiseleistung bei bestimmten Anlagen, bis ein Smart Meter installiert wird. Diese Änderungen sollen auch Anreize für die Anschaffung von Stromspeichern schaffen und die bessere Integration von PV-Dachanlagen in den Strommarkt ermöglichen.
Im Rahmen unserer Veranstaltung „Solarspitzengesetz: was ändert sich für PV-Anlagen?“ 27.03. wird der Rechtsanwalt Sebastian Lange vorstellen, welche Änderungen für PV-Anlagen vorgesehen sind und was diese konkret bedeuten.
Rechtsanwalt Sebastian Lange befasst sich seit über zehn Jahren mit Solaranlagen. Er ist Gründungsvorsitzender der Allianz BIPV e.V. und engagiert sich unter anderem im Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), in der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und im Solarenergie Förderverein Deutschland e.V..