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Die neue Bundesregierung will das Ausbautempo von erneuerbaren Energien beschleunigen und dessen Rahmenbedingungen verbessen. Nicht nur das Erreichen der Klimaziele, sondern auch die steigenden Energiepreise und der Krieg in der Ukraine machen die Energiewende noch dringender. Das Bundeskabinett billigte am 06.04. ein umfangreiches Gesetzespaket. Das sogenannte Osterpaket soll die Umsetzung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung ermöglichen . (Der Bundestag wird voraussichtlich vor der Sommerpause über das Gesetzespaket abstimmen).

Welche Änderungen und Neuerungen des aktuellen Rechtsrahmens für Photovoltaik sind im Osterpaket vorgesehen? Welche Maßnahmen werden sofortige Wirkung haben? Gibt es Verbesserungen für die Nutzung von Photovoltaik im urbanen Raum bzw. für Mieterstrom? Wie ändert sich die Einspeisevergütung und für welche Anlagen?

Diese und weitere Fragen werden wir am 27.04. mit dem Rechtsanwalt Sebastian Lange diskutieren. Er wird die wichtigsten Inhalte des Osterpakets vorstellen. Herr Lange befasst sich seit Jahren mit den Rechtsfragen der Solaranlagenbetreiber, ist Gründungsvorsitzender der Allianz BIPV e.V., dem Fachverband für die Bauwerksintegrierte Photovoltaik., sowie Autor mehrerer Beiträge in den Fachmagazinen „Sonnenenergie“ und „pv magazine“.
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