Das deutsche und das europäische Außenwirtschaftsrecht entwickeln sich dynamisch weiter – mit fortlaufenden Änderungen, die Unternehmen und ihre Verantwortlichen vor neue, zusätzliche Herausforderungen stellen.
Mit dem am 06.02.2026 in Kraft getretenen Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union hat der Gesetzgeber Strafen und Bußgelder bei Sanktionsverstößen signifikant verschärft.
Erfahren Sie, welche Verstöße jetzt als Straftaten bewertet werden, welche verschärften Regelungen zu Dual-Use-Gütern gelten, in welchen Fällen die Möglichkeit der Selbstanzeige entfällt und welche Strafen und Bußgelder künftig drohen.
Was bedeuten diese Änderungen konkret für Manager, Justiziare und Compliance-Verantwortliche in Ihrem Unternehmen? Antworten liefern Dr. Oliver Sahan, Strafverteidiger und Managing Partner von ROXIN, gemeinsam mit Dr. Michaela Möhlenbeck, Inhouse Counsel Deutsche Bahn AG und Of Counsel bei ROXIN.
Diese Veranstaltung bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verschärften Haftungsrisiken aufgrund der Gesetzesänderung sowie deren praxisnahen Implikationen und stellt damit auch einen Mehrwert für diejenigen Teilnehmer dar, die letztes Jahr an dem Webinar bereits teilgenommen haben.
Seien Sie gut vorbereitet auf die verschärften Anforderungen in der Ausfuhrkontrolle!