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Gefährdungsbeurteilung: Implantate und elektromagnetische Felder

10.05.2021, 14:00 Uhr

Gemäß der deutschen Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) gehören Träger von aktiven und passiven medizinischen Implantaten zum Personenkreis der besonders schutzbedürftigen Beschäftigten. Mögliche Auswirkungen einer Exposition durch elektromagnetische Felder (EMF) auf die Gesundheit und Sicherheit von Implantatträgern, die über die in der EMFV betrachteten Gefährdungen hinausgehen, sind daher im Rahmen einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung zu evaluieren. Wird eine Gefährdung festgestellt, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen veranlassen.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die am häufigsten anzutreffenden Implantatformen und die praktische Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Zielgruppe:
• Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger
• Sicherheitsfachkräfte
• Betriebsärztinnen und -ärzte
  • Regelungen im Bereich „Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz“
  • Beeinflussung von Implantaten durch EMF
  • Gefährdungsbeurteilung für Implantatträger
  • Schutzmaßnahmen
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Carsten Alteköster
Dr.
C
Christian Werner